30.07.2023
Fotos: dbn
Der zugesprochene Schadenersatz steht in Widerspruch zum Ergebnis von mehr als 100 Einzelverfahren und BGH – VKI geht in Berufung
Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit bald acht Jahren in Atem. Seit September 2018 beschäftigen 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) alle Landesgerichte Österreichs. Die Haftung von VW wegen Arglist wurde vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte im Sommer 2022 außerdem, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist.
Nun liegt die erste Entscheidung des Landesgerichts (LG) St. Pölten in einer der 16 Sammelklagen des VKI vor. Das Gericht bejaht die Haftung von VW, spricht aber durchschnittlich nur 4 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Damit weicht das Gericht massiv von zahlreichen weitaus höheren Zusprüchen anderer österreichischer Gerichte in Einzelverfahren ab. Für einige Betroffene mit bestimmten Fahrzeugmodellen ist außerdem gar kein Schadenersatz vorgesehen. Damit wird auch die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Schadenersatz bei Thermofenstern vom LG St. Pölten nicht berücksichtigt.
Der VKI wird daher wegen des zu geringen Schadenersatzes gegen das Urteil Berufung erheben.