01.11.2023
Foto: dbn
Gemäß den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) müssen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ab 2024 verpflichtend Nachhaltigkeitsberichte verfassen, ein Jahr später gilt das auch für Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Diese ESRS haben es vom Umfang her in sich: Allein der Anhang zu dem Vorschriftenwerk beinhaltet mehr als 280 Seiten.
Das erste Set dieser jetzt beschlossenen ESRS umfasst zwölf Standards in den Bereichen Querschnittstandards, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Verpflichtend zu behandeln sind derzeit drei davon, nämlich die Allgemeinen Angaben, der Klimawandel und die eigene Belegschaft. Die anderen neun Standards sind freiwillig zu beschreiben. Allerdings muss ein Unternehmen dazu angeben, ob es diese Standards als wesentlich erachtet oder nicht.
Setzt ein Betrieb die ESRS nicht oder nur unvollständig um, gibt es zwar keine direkten Sanktionen. Allerdings ist anzunehmen, dass solche Unternehmen dann öffentlich durch „naming and shaming“ sowie negative Berichterstattung stark unter Druck gesetzt werden oder es schwerer haben, zu vertretbaren Konditionen an Finanzmittel zu kommen. Zudem dürften sie als Zulieferbetriebe mittelfristig aussortiert werden, da ihre Kunden ja selbst Nachhaltigkeitsberichte verfassen müssen, wo es auch um die Lieferketten geht.