Ausgabe April 2024

30.03.2024

Ermittlungen gegen Monsanto: Eingestellt, nicht fortgesetzt oder gar nicht aufgenommen?

Foto: dbn

Ermittlungen gegen Monsanto: Eingestellt, nicht fortgesetzt oder gar nicht aufgenommen?

Die Staatsanwaltschaft (STA) Wien erklärte am 20. März via Pressemitteilung, dass sie infolge einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OSTA) von Ermittlungen gegen die Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften als Nachfolgerin des Monsanto Konzerns absieht und frühere Ermittlungen Entscheidungsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Monsanto Europe S.A./Bayer AG, die bereits im Jahr 2017 eingestellt worden wären, nicht fortsetzt.

Diese Mitteilung wirft Fragen auf:

Wie passen obige Aussagen zu der GLOBAL 2000 vorliegenden Aussage des Landesgerichts für Strafsachen vom 19.3.2024 wonach “die Staatsanwaltschaft Wien zu AZ 831 St 7/19a ein Ermittlungsverfahren gegen [Name geschwärzt] und andere Beschuldigte wegen §§ 176 Abs 1, 180 Abs 1 Z 1 StG führt” (dieses aktuelle Zitat entstammt einem laufenden von GLOBAL 2000 mit Beginn unserer Anzeigen angestrengten Verfahren um Einsicht in den Ermittlungsakt)

Weshalb benötigte die Staatsanwaltschaft Wien zwischen vier und sechs Jahren, um festzustellen, dass “kein Anfangsverdacht” vorliegt?

Ist es üblich, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien Weisungen zu Ermittlungsverfahren erteilt, die es gar nicht gibt, weil sie entweder gar nicht aufgenommen oder schon vor Jahren eingestellt wurden? Weshalb wurde diese Weisung erteilt?
GLOBAL 2000 hofft, von der STA Wien und der OSTA Wien Antworten auf diese Fragen zu erhalten.

„Wir bedauern die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft. Wir werden versuchen, Licht in die Hintergründe zu bringen und weitere Rechtsmittel um Akteneinsicht einlegen“, kündigt GLOBAL 2000-Biochemiker Helmut Burtscher-Schaden an.

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