30.05.2025
Foto: dbn
Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern haben sich zu einer bahnbrechenden europaweiten Sammelaktion gegen Booking.com zusammengeschlossen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband des europäischen Gastgewerbes, unterstützt.
Ausgangspunkt ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024, in dem festgestellt wurde, dass die Paritätsklauseln der Plattform gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Betreiber von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen dürfen Beherbergungsbetriebe nicht mehr dazu verpflichten, auf deren Plattform denselben oder einen tieferen Preis anzubieten als den Gästen, die direkt bei ihrem Beherbergungsbetrieb buchen.
Nun hat der Europäische Gerichtshof vom 19. September 2024 geurteilt, dass die Paritätsklauseln der Plattform gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Daraus ergeben sich für Hotels in ganz Europa Schadensersatzansprüche, die nun mit der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.
„In Österreich haben wir uns als Fachverband Hotellerie bereits vor 10 Jahren – und das erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser „Bestpreisklauseln“ eingesetzt“, so Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich. „Dennoch können auch österreichische Hoteliers durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den letzten 20 Jahren einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben“, gibt er zu Bedenken.
„Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, zusammenzustehen und mit dieser gemeinsamen Aktion ein deutliches Signal zu senden: Missbräuchliche Praktiken auf dem digitalen Markt werden nicht unwidersprochen bleiben“, hält der Präsident der HOTREC, Alexandros Vassilikos, fest.
Hotels, die eine Entschädigung für die erlittenen finanziellen Verluste von Booking.com gelten machen wollen, können sich unter www.mybookingclaim.com anmelden bzw. weitere Informationen abrufen.
Text/Quelle: Wirtschaftskammer Österreich