01.07.2025
Foto: D. Schwarzburg
Tausende Mäuse sterben jedes Jahr für Botox – und das völlig legal. Der Grund: Tierversuche mit dem gefährlichsten Gift der Welt sind weiter erlaubt, obwohl es längst Alternativen gibt. Eine parlamentarische Anfrage zeigt jetzt: Die Regierung hat keine Ahnung, wie oft Botox in Österreich verwendet wird – weder medizinisch noch kosmetisch. Und: Konsument:innen erfahren nicht, ob ihr Botox-Produkt mit Tierversuchen getestet wurde.
„Ein staatlich geduldeter Skandal“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria. „Botox tötet – und die Politik schaut weg.“
Behörden im Blindflug
In Österreich sind derzeit 14 Produkte mit diesem Wirkstoff zugelassen – viele davon dezentral über andere EU-Staaten. Doch wie häufig sie verwendet werden, interessierte die Politik nicht, wie die parlamentarische Anfrage der GRÜNEN erstmals belegt. Besonders alarmierend: Die Behörden geben zu, dass es keine Möglichkeit für Konsument:innen gibt, herauszufinden, ob ein Botox-Produkt ohne Tierversuche hergestellt wurde.
Tierversuche für Kosmetika sind in der EU verboten – aber nicht bei Botox. Durch die Einstufung als Arzneimittel wird das Verbot umgangen. Die Folge: Zehntausende Mäuse sterben jährlich in grausamen LD50-Tests, bei denen ihnen das Nervengift gespritzt wird, bis die Hälfte erstickt. Überlebende werden ebenfalls getötet.
Und das für glatte Haut: Obwohl Botox zur Faltenglättung nur bei erheblicher psychischer Belastung zugelassen ist, ist es längst zum Lifestyle-Trend geworden. „Wenn junge Frauen sich in der Mittagspause Botox spritzen lassen, stellt sich die Frage: Wird das überhaupt geprüft – oder geht es nur um Profit?“, so Petrovic.
Petition und Report: Tierschutz Austria macht Druck
Tierschutz Austria setzt sich für ein Ende dieser Zustände ein: Es braucht endlich eine Kennzeichnungspflicht, damit Konsument:innen erkennen können, ob ein Botox-Produkt tierversuchsfrei ist. Außerdem verlangt die Organisation eine verpflichtende Datenerhebung und staatliche Kontrolle über die Anwendung von Botulinumtoxin in Österreich – sowohl im medizinischen als auch im kosmetischen Bereich.
„Der Sinn und Zweck des Tierversuchsgesetzes ist eindeutig: Tierversuche dürfen nur als Ultima Ratio bewilligt werden, was bei Botox nicht der Fall ist. Dass Behörden dieser Pflicht offenbar nicht nachkommen können, ist kein rechtlich zulässiger Grund für Tierversuche – sondern macht sie zu gesetzeswidriger Tierquälerei", so Petrovic abschließend.
Text/Quelle: Tierschutz Austria