14.04.2026
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Während mehrere europäische Staaten den Verkauf von Lachgas an Minderjährige bereits eingeschränkt oder verboten haben, wächst in Österreich die Kritik am ausbleibenden Handeln des Bundes. Insbesondere im Bereich des Jugendschutzes orten Landesvertreterinnen und ‑vertreter erheblichen Nachholbedarf.
Auslöser der aktuellen Debatte ist das in Deutschland kürzlich in Kraft getretene Verbot der Abgabe von Lachgas an Jugendliche. Auch Länder wie Großbritannien und die Niederlande haben bereits gesetzliche Maßnahmen gegen den zunehmenden Missbrauch der Substanz als sogenannte „Partydroge“ gesetzt. In Österreich hingegen sind bislang keine konkreten Schritte bekannt geworden, die auf eine bundesweite Regulierung abzielen.
Kritik daran kommt aus Salzburg. Die dortige Jugendreferentin und Landeshauptmann‑Stellvertreterin Marlene Svazek sieht im fehlenden Vorgehen des Bundes ein wiederkehrendes Muster politischer Untätigkeit. Angesichts der gesundheitlichen Risiken sei ein Zuwarten nicht mehr zu rechtfertigen. Lachgas werde zwar offiziell als harmloses Produkt für den Küchengebrauch verkauft, finde jedoch zunehmend als Rauschmittel Verwendung – insbesondere unter Jugendlichen.
Vertrieben wird das Gas hauptsächlich in Form kleiner Kartuschen, die ursprünglich für die Herstellung von Schlagobers gedacht sind. Nach Angaben aus Salzburg werden diese Produkte vermehrt über Automatenshops angeboten, die gezielt von jungen Menschen frequentiert werden. Eine wirksame Alterskontrolle sei dort kaum möglich. Beobachter gehen davon aus, dass der Verkauf nicht primär dem gastronomischen Bedarf diene, sondern bewusst auch auf den Freizeit- und Rauschmittelkonsum abziele.
Die Attraktivität von Lachgas als Partydroge liegt laut Fachleuten in der kurzen Wirkungsdauer. Der Rausch hält nur wenige Minuten an und zieht – anders als Alkohol – keinen klassischen Kater nach sich. Dem stehen jedoch erhebliche gesundheitliche Gefahren gegenüber: Mediziner warnen unter anderem vor Sauerstoffmangel, Nervenschäden sowie möglichen Herz‑Kreislauf‑Problemen bei regelmäßigem oder unsachgemäßem Konsum.
Vor diesem Hintergrund kündigt Salzburg an, im Zweifel eigenständig Maßnahmen zu setzen. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesland im Bereich des Jugendschutzes schneller gehandelt als der Bund – etwa bei der Regulierung von Nikotinbeuteln. Auch beim Thema Lachgas wolle man nicht auf langwierige Kompetenzdiskussionen warten, sondern rasch handeln, um eine akute Gesundheitsgefährdung einzudämmen.
Ob und wann es zu einer bundesweiten Regelung kommen wird, ist derzeit offen. Klar ist jedoch, dass der politische Druck auf das Gesundheitsministerium weiter zunimmt – nicht zuletzt durch den internationalen Vergleich und konkrete Erfahrungen aus den Bundesländern.
Quelle: Die Salzburger Freiheitlichen