Ausgabe 2026/07

14.07.2026

Nationalrat beschließt Verbot von Einweg-Vapes

Foto: dbn

Nationalrat beschließt Verbot von Einweg-Vapes

Elektronische Einweg-Zigaretten und Vapes stehen in Österreich vor dem Aus: Der Nationalrat hat eine Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, die ein Verbot dieser Produkte mit und ohne Nikotin ab Ende des Jahres vorsieht. Die Maßnahme wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Begründet wird das Verbot vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie mit zunehmenden Problemen bei der Entsorgung. Die in vielen Einweg-Vapes enthaltenen Lithiumbatterien können sich entzünden und sollen laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf immer häufiger Brände in der Abfallwirtschaft verursachen.

Strengere Regeln für Nikotinprodukte
Künftig sollen auch tabakfreie Nikotinerzeugnisse wie Nikotinbeutel oder Nikotinzahnstocher sowie nikotinfreie verwandte Produkte mit aufputschenden Inhaltsstoffen stärker reguliert werden. Sie werden klassischen Tabakprodukten weitgehend gleichgestellt und unterliegen damit unter anderem strengeren Abgabe- und Werbebeschränkungen.

Aus Sicht der Befürworter reagiert die Novelle auf ein verändertes Konsumverhalten. Gerade bunte, aromatisierte E-Zigaretten und Nikotinprodukte seien für junge Menschen besonders attraktiv und könnten den Einstieg in eine Nikotinabhängigkeit erleichtern. Laut Gesetzesbegründung hat bereits ein Viertel der 15- bis 24-Jährigen E-Zigaretten zumindest einmal ausprobiert.

Neu geregelt wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Spielplätzen. Ab 20. August 2026 kann das achtlose Entsorgen dort mit Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall drohen bis zu 2.000 Euro. Die Regelung soll Kleinkinder vor dem Kontakt mit Zigarettenresten und verwandten Abfällen schützen.

Nachgeschärft wird außerdem beim Versandhandel. Kontrollorganen soll künftig der anonyme Erwerb von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen ermöglicht werden, um Verstöße besser überprüfen zu können.

Debatte über Jugendschutz und Bürokratie
In der Debatte verwiesen SPÖ, ÖVP, NEOS und Grüne auf die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes. SPÖ-Abgeordnete Petra Tanzler betonte, die Novelle reagiere auf die starke Zunahme neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte. Martina Diesner-Wais (ÖVP) sprach von neuen Realitäten in Trafiken und Schulen, während Christoph Pramhofer (NEOS) auf die Verlagerung des Nikotinkonsums hin zu modernen Produkten wie Nikotinpouches hinwies.

Die Grünen stimmten der Novelle zu, sahen aber weiteren Handlungsbedarf. Ralph Schallmeiner kritisierte unter anderem, dass Rauchen auf Spielplätzen nicht generell verboten werde und dass das Verbot von Einweg-E-Zigaretten aus seiner Sicht zu ungenau formuliert sei.
Die FPÖ warnte hingegen vor zu viel Bürokratie und Einschränkungen für den legalen Handel. Christoph Steiner betonte, Gesundheitsschutz sei wichtig, dürfe aber nicht zulasten mündiger Bürgerinnen und Bürger gehen. Zudem befürchtete er, dass strengere Regeln den illegalen Handel stärken könnten.

Weitere Beschlüsse zu Lebensmitteln und Tierarztpraxen
Neben dem Tabakgesetz beschloss der Nationalrat auch Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Ziel ist unter anderem, kleinere Tierarztpraxen zu entlasten und Personalengpässen bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen entgegenzuwirken. Zudem werden bestimmte psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln verboten und Kontrollen im Onlinehandel ausgeweitet.

Während die Regierungsfraktionen von einer Modernisierung des Vollzugs und einer Stärkung des Verbraucherschutzes sprachen, äußerte die FPÖ Kritik an unklaren Formulierungen und verwies auf den bestehenden Tierärztemangel. Zustimmung gab es jedoch auch von freiheitlicher Seite zu einzelnen Erleichterungen und zum Schutz vor neuen Drogen in Lebensmitteln.

FPÖ-Antrag zu COVID-19-Impfstoffen abgelehnt
Für eine hitzige Debatte sorgte ein Entschließungsantrag der FPÖ zu COVID-19-Impfstoffen. Die Freiheitlichen forderten, bestehende Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen zu beenden und Mittel stattdessen für in Österreich benötigte Arzneimittel oder medizinische Produkte einzusetzen. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erklärte, die Abrufverpflichtungen aus der COVID-19-Impfstoffbeschaffung seien im Juni 2026 ausgelaufen. Die Bundesregierung habe nach ihrer Darstellung alles rechtlich Mögliche unternommen, um Liefermengen zu reduzieren oder zu verschieben. Zugleich warnte sie davor, mit den Ängsten der Menschen zu spielen.

Quelle: Parlamentskorrespondenz

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