15.09.2026
Foto: dbn KI generiert
Wer in Österreich ein Tier quält, riskiert auf dem Papier bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. In der Praxis landet fast niemand hinter Gittern. Genau das will die Steiermark ändern – und zwar mit einem Signal, das in der Landespolitik selten geworden ist: einstimmig, über alle Parteigrenzen.
Am 7. Juli 2026 hat der Steiermärkische Landtag die Bundesregierung aufgefordert, das Strafgesetzbuch beim Delikt der Tierquälerei nachzuschärfen. Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) setzt den Beschluss jetzt um und hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ein entsprechendes Schreiben übermittelt. Ziel ist ein höheres Strafmaß – und endlich eine eigene Schiene für besonders schwere Fälle.
Der Straftatbestand nach § 222 StGB kennt derzeit eine Höchststrafe von zwei Jahren. Deutschland und die Schweiz liegen bei bis zu drei Jahren. Noch auffälliger: Österreich hat keinen eigenständigen Qualifikationstatbestand. Ob die Tat stundenlang dauert, systematisch angelegt ist, besonders qualvoll ausgeführt wird oder eine Vielzahl von Tieren trifft – der Deckel bleibt derselbe.
„Tierquälerei darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben und schon gar nicht als Kavaliersdelikt behandelt werden. Ich bin der Meinung, dass jemand, der schwerste Schandtaten an wehrlosen Tieren begeht, auch einmal eine Gefängniszelle von innen kennenlernen sollte. Aufgrund des niedrigen Strafrahmens von derzeit zwei Jahren passiert das in Österreich de facto nie. Gerade besonders brutale Fälle haben in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass wir hier ein klares Signal des Rechtsstaates brauchen.“
— Hannes Amesbauer, Tierschutzlandesrat
Dass strafbare Tierquälerei keine Randnotiz ist, belegen die Zahlen der gerichtlichen Kriminalstatistik: Im Berichtszeitraum 2023 bis 2024 kam es österreichweit zu 185 Verurteilungen ausschließlich nach § 222 StGB. Tirol hat bereits im Mai 2026 einstimmig eine Verschärfung verlangt. Graz zieht nach – und macht aus dem Landtagsbeschluss jetzt einen Brief nach Wien.
Amesbauer fordert konkret zwei Hebel: erstens die Anhebung des Strafrahmens, zweitens eine strafrechtliche Differenzierung für besonders schwere Fälle. Gerichte sollen künftig Spielraum haben, statt bei jedem Extremfall an derselben Zwei-Jahres-Decke zu kratzen. Ob das Justizministerium das Tempo der Länder aufnimmt, entscheidet sich auf Sporrers Schreibtisch. Der Auftrag aus der Steiermark liegt dort.