14.10.2026
Foto: dbn ki-generiert
Der Mensch ist keine Ware, der Körper kein Produkt – unter diesem Motto hat der Nationalrat am Mittwoch eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen, die den Schutz vor Ausbeutung stärken und internationale Verpflichtungen umsetzen sollen. Menschenhandel umfasst künftig ausdrücklich auch die Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, Zwangsheirat und missbräuchlicher Adoption. Wer wissentlich „Dienste“ von Menschenhandelsopfern in Anspruch nimmt, kann sich künftig nicht mehr darauf berufen, selbst keinen Handel zu betreiben, sondern lediglich eine Dienstleistung gekauft zu haben.
„Unter dieser Prämisse handeln wir heute und setzen wichtige internationale Übereinkommen um. Denn wir aktualisieren unsere Gesetzeslage, um Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen“, sagte ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler. Parallel werden Lücken beim Organhandel geschlossen: Die gewinnorientierte Anwerbung von Spendern sowie die Entnahme oder Veranlassung einer Organentnahme gegen Bezahlung sind künftig ausdrücklich verboten.
Schärfere Regeln bei Kriegsverbrechen und Luftfahrt
Die Neuerungen reichen über den Menschenhandel hinaus. Bestimmte völkerrechtlich geächtete Waffen – darunter solche mit durch Röntgengeräte nicht erkennbaren Splittern sowie Laserwaffen, die dauerhafte Erblindung verursachen – werden ausdrücklich in die Liste der Kriegsverbrechen aufgenommen. Zudem erweitert Österreich seine Strafgerichtsbarkeit im Luftfahrtbereich: Verfahren können künftig auch dann geführt werden, wenn ein Flugzeug in Österreich gestartet ist oder hier landet.
„Das sind wichtige Schritte, um internationale Verpflichtungen konsequent umzusetzen und strafrechtliche Lücken zu schließen“, betonte Kugler.
Forced Scamming und digitale Aufrüstung der Täter
Die Abgeordnete machte zugleich klar, dass der Kampf damit nicht beendet sei. Besorgniserregend bleibe die Zunahme erzwungener Kriminalität, etwa wenn Menschen durch sogenanntes „Forced Scamming“ zu Online-Betrug oder Drogenhandel gezwungen würden. Digitale Technologien spielten in allen Phasen des Menschenhandels eine immer größere Rolle. „Wir sehen eine wachsende Kluft zwischen den technischen Möglichkeiten der Täter und den Mitteln der Strafverfolgungsbehörden“, sagte Kugler.
Gemeinsam mit Justizministerin Sporrer wolle man deshalb technologische Hilfsmittel und künstliche Intelligenz gezielter einsetzen – um Menschenhandel zu verhindern, Opfer zu identifizieren, Finanzströme nachzuverfolgen und Täter auszuforschen.
Wie eine Gesellschaft mit ihren Schwächsten umgehe, zeige ihren zivilisatorischen Stand, schloss Kugler. Die heutigen Beschlüsse seien wichtig, doch es gelte, weiter konsequent Schritte zu setzen.